Karin Fränzer – Permanent Make-up und Kosmetik

Preise

Permanent Make-up & Microblading

Microblading
Augenbrauen Härchenzeichnung
370 €
Ombré / Powder Brows470 €
Augenbrauenrekonstruktion590 €
Wimpernkranzverdichtung
Dezente Betonung am oberen und
unteren Wimpernkranz
390 €
Lidstrich oben
250 €
Dekorativer Lidstrich oben
(mit Schattierung)
390 €
Lidstrich unten 250 €
Lippen Permanent Make-up
Vollschattierung

Für optisch mehr Volumen und eine
schöne natürliche Lippenkontur
690 €

Nachbehandlung

Nach der Erstbehandlung ist ein Permanent Make-up / Microblading noch nicht perfekt,

weil die Haut pro Behandlung nur eine begrenzte Menge an Farbe aufnehmen kann.

Daher ist die Nachbehandlung notwendig und sehr wichtig. Zwischen den Behandlungen haben Sie ganz in Ruhe die Möglichkeit, sich an ihr Permanent Make-up zu gewöhnen, und wir können anschließend gemeinsam festlegen, ob der Farbton etwas kräftiger gewählt werden soll. Bei der Nacharbeit können die gezeichneten Linien auch verlängert, verbreitert oder ausdrucksvoller gestaltet werden. Eine Nachbehandlung ist im Preis der Erstbehandlung enthalten. Diese kann  frühestens nach 5-6 Wochen stattfinden.

Auffrischung Permanent Make-up / Microblading

Individuelle Hautbeschaffenheit, Art der Pigmentierung und gewählte Farbintensität sind ausschlaggebend für die Zeitspanne einer Auffrischungsbehandlung.

Ich empfehle eine regelmäßige Auffrischung nach  1-3 Jahren.

(Für ein Microblading innerhalb 12 Monaten) Der Preis richtet nach dem Zustand des Permanent Make-ups. Dieses Vorgehen wird individuell und persönlich (auch per Foto Zusendung) auf Sie abgestimmt.

Bei Neukunden, die anderenorts ein Permanent Make-up erhalten haben, das sie auffrischen lassen möchten, kann der Behandlungspreis erst nach einem Beratungsgespräch festgelegt werden.

Medizinisches Permanent Make-up

Information zur Kostenübernahme

Medizinische Indikation:
Für eine medizinisch indizierte Pigmentierung z.B. nach Brustkrebserkrankung, können die Kosten auf Antrag von den Krankenkassen übernommen werden. Es ist keine reguläre Kassenleistung. Daher ist jede Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung der Kostenträger. Voraussetzung dafür, ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens und eines Kostenvoranschlages den Sie von mir erhalten.

Kosmetische Indikationen:
Sonstige Leistungen wie z.B. reine kosmetische Warzenhofpigmentierung und Narbenkorrektur nach Schönheitsoperationen etc. sind generell als Privatleistung anzusehen. Eine Kostenaussage ist vom Aufwand abhängig. Somit können Kostenvoranschläge nur nach einem ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch festgelegt werden.

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