Preise
Permanent Make-up & Microblading
Microblading Augenbrauen Härchenzeichnung | 370 € |
Ombré / Powder Brows | 470 € |
Augenbrauenrekonstruktion | 590 € |
Wimpernkranzverdichtung Dezente Betonung am oberen und unteren Wimpernkranz | 390 € |
Lidstrich oben | 250 € |
Dekorativer Lidstrich oben (mit Schattierung) | 390 € |
Lidstrich unten | 250 € |
Lippen Permanent Make-up Vollschattierung Für optisch mehr Volumen und eine schöne natürliche Lippenkontur | 690 € |
Nachbehandlung
Nach der Erstbehandlung ist ein Permanent Make-up / Microblading noch nicht perfekt,
weil die Haut pro Behandlung nur eine begrenzte Menge an Farbe aufnehmen kann.
Daher ist die Nachbehandlung notwendig und sehr wichtig. Zwischen den Behandlungen haben Sie ganz in Ruhe die Möglichkeit, sich an ihr Permanent Make-up zu gewöhnen, und wir können anschließend gemeinsam festlegen, ob der Farbton etwas kräftiger gewählt werden soll. Bei der Nacharbeit können die gezeichneten Linien auch verlängert, verbreitert oder ausdrucksvoller gestaltet werden. Eine Nachbehandlung ist im Preis der Erstbehandlung enthalten. Diese kann frühestens nach 5-6 Wochen stattfinden.
Auffrischung Permanent Make-up / Microblading
Individuelle Hautbeschaffenheit, Art der Pigmentierung und gewählte Farbintensität sind ausschlaggebend für die Zeitspanne einer Auffrischungsbehandlung.
Ich empfehle eine regelmäßige Auffrischung nach 1-3 Jahren.
(Für ein Microblading innerhalb 12 Monaten) Der Preis richtet nach dem Zustand des Permanent Make-ups. Dieses Vorgehen wird individuell und persönlich (auch per Foto Zusendung) auf Sie abgestimmt.
Bei Neukunden, die anderenorts ein Permanent Make-up erhalten haben, das sie auffrischen lassen möchten, kann der Behandlungspreis erst nach einem Beratungsgespräch festgelegt werden.
Medizinisches Permanent Make-up
Information zur Kostenübernahme
Medizinische Indikation:
Für eine medizinisch indizierte Pigmentierung z.B. nach Brustkrebserkrankung,
können die Kosten auf Antrag von den Krankenkassen übernommen werden. Es ist
keine reguläre Kassenleistung. Daher ist jede Kostenübernahme eine
Einzelfallentscheidung der Kostenträger. Voraussetzung dafür, ist die Vorlage
eines ärztlichen Gutachtens und eines Kostenvoranschlages den Sie von mir
erhalten.
Kosmetische
Indikationen:
Sonstige Leistungen wie z.B. reine kosmetische Warzenhofpigmentierung und
Narbenkorrektur nach Schönheitsoperationen etc. sind generell als
Privatleistung anzusehen. Eine Kostenaussage ist vom Aufwand abhängig. Somit
können Kostenvoranschläge nur nach einem ausführlichen, persönlichen
Beratungsgespräch festgelegt werden.